Der Begriff Luftsicherheit bezieht sich im Bereich der zivilen Luftfahrt auf die Abwehr äußerer Gefahren. Als äußere Gefahren gelten insbesondere Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere, beispielsweise terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe.
Im englischen Sprachgebrauch ist die Unterscheidung leichter: Dort steht in der Luftfahrt security für Luftsicherheit, während Safety auf betriebliche und technische Gefahren hinweist. In Deutschland sind die Maßnahmen zur Luftsicherheit durch Bundesgesetz und Verordnungen geregelt. Bis Anfang Januar 2005 gab es entsprechende Paragrafen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Mit dem 15. Januar 2005 gilt ein Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit Regelung einer Neufassung vom 08.03.2017
Wir bereiten die Teilnehmer auf ihren Einsatz als Kontrollkraft gewissenhaft vor. In den Ausbildungszentren der Akademie für Sicherheit und Wirtschaft GmbH können anhand unserer technischen Einrichtungen kritische Situationen realistisch nachgestellt werden.
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 a – Kontrollkraft für Passagiere. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Kapitel 11.2.3.1a
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 b – Kontrollkräfte für alle anderen Personen wie Passagiere. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Kapitel 11.2.3.1b
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.2 – Kontrollkräfte für Fracht und Post. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 sowie 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.2
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.3 – Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.3
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.3 – Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen ohne Technik. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.3 ohne Technik
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.4 – Kontrollkräfte für Fahrzeuge. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.4
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.5 – Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Die Schulung beinhaltet die Schulungen gem. Kapitel 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.5
Anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post Kapitel 11.2.3.9
Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 – Personal, das bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführt. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Die Schulung beinhaltet die Schulung gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998. Kapitel 11.2.3.10
Schulung Aufsichtspersonal. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Kapitel 11.2.4
Schulung Luftsicherheitsbeauftragte. Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems. Kapitel 11.2.5
Fortbildungen:
Fortbildung Kontrollkräfte für Fracht und Post. Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm. Kapitel 11.2.3.2
Fortbildung Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände. Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm. Kapitel 11.2.3.1b
….Weiterbildung
Gemäß §3 Absatz 5 der Luftsicherheitsschulungsverordnung sind Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen und Beteiligten der sicheren Lieferkette verpflichtet, ihre Luftsicherheitskontrollkräfte kontinuierlich fortzubilden.
Hierfür bieten wir Ihnen zum einen die Möglichkeit, monatlich in einer unserer Niederlassungen an der Frontalschulung (16h / 24h) teilzunehmen und zum anderen bieten wir mit Hilfe unseres ORS-Online die Möglichkeit, das Training der Röntgenbildauswertung in einem gesicherten Online-Portal durchzuführen.
Die Weiterbildungen werden durch behördlich zertifizierte und zugelassene Trainer umgesetzt und nach der Schulung bescheinigt.